AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Patrick Draak Heizungs- & Sanitärtechnik
Stand: {11/2025}

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Patrick Draak Heizungs- & Sanitärtechnik, Alte Dorfstraße 1, 21444 Vierhöfen (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Zustimmung oder konkludente Annahme (z. B. Beginn der Ausführung) zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Planung, Auftragsbestätigung oder abgestimmten Zusatzvereinbarungen.
Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen, die nach Vertragsschluss entstehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

3. Preise, Materialkosten und Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

2. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3. Abschlagszahlungen können entsprechend des Leistungsfortschritts verlangt werden (§ 632a BGB).

4. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.

6. Erhebliche Materialpreissteigerungen oder Herstellerpreiserhöhungen (>10 %) berechtigen den Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen. Der Auftraggeber wird vorab informiert.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
– sämtliche baulichen und technischen Voraussetzungen vor Beginn der Arbeiten erfüllt sind,
– Zugang zu allen relevanten Bereichen und Anlagenteilen gewährleistet ist,
– die Versorgung (Strom, Wasser, ggf. Gas) zur Ausführung der Arbeiten nutzbar ist.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und werden als Zusatzaufwand berechnet.

5. Termine und Ausführungsfristen

Termine und Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Unvorhersehbare Verzögerungen wie Lieferengpässe, höhere Gewalt, krankheitsbedingte Ausfälle oder technische Hindernisse verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich für typische, vorhersehbare Schäden.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben sämtliche gelieferten Materialien, Komponenten und Anlagen Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Eigentumsvorbehaltsware auszubauen und zurückzunehmen, sofern dies ohne erhebliche Beeinträchtigung möglich ist.

7. Abnahme der Leistungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen abzunehmen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt oder die Leistung nutzt und keine wesentlichen Mängel rügt.
Im Abnahmeprotokoll festgehaltene Restarbeiten werden zeitnah nachgeholt.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 633 ff. BGB.

Verjährungsfristen:
– 2 Jahre für Reparatur- und Instandsetzungsleistungen,
– 5 Jahre für Arbeiten an Gebäuden (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Die Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn:
– Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter entstehen,
– der Auftraggeber empfohlene Wartungsintervalle nicht einhält,
– Anlagen entgegen Herstellerangaben betrieben werden.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Für Schäden durch marode, veraltete oder unsachgemäß installierte Bestandsanlagen wird keine Haftung übernommen.

10. Wartung und Betreiberpflichten

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wartung und den sicheren Betrieb der installierten Anlagen.
Wartungsintervalle richten sich nach Herstellervorgaben und gesetzlichen Vorschriften (z. B. Heizungsanlagenverordnung).
Unterlassene Wartung kann die Gewährleistung einschränken oder ausschließen.

11. Notdienst (sofern angeboten)

Einsätze außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Abend, Wochenende, Feiertage) werden mit gesonderten Notdienstpauschalen, Zuschlägen und Fahrtkosten abgerechnet.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Notdiensteinsätze nach Dringlichkeit und Kapazität zu priorisieren.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn diese zur Leistungserbringung notwendig ist (z. B. Hersteller, Großhandel).
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DSGVO.

13. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

14. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.